Offizielle deutsche Webseite

Stray

einsame Vierbeiner

Zoophilie - Ein Tabuthema wird endlich öffentlich! Bitte, Petition unterschreiben!

Artikel mit Stand vom 17. August 2012: Schwer zu glauben und schon gar nicht zu verstehen: In der Bundesrepublik Deutschland sind sexuelle Handlungen von Menschen an Tieren nicht verboten.
Sexuelle Handlungen an und mit Tieren sollen sexuelle Lustgefühle des Menschen erregen und befriedigen.

Diese sexuellen Handlungen umfassen: Anale, vaginale und orale Penetrationen. Manuelle und orale Masturbation des Tieres.

Einführung von Objekten in die Genitalien. Vorsätzliche Schmerzzufügung oder Tötung des Tieres zum Zwecke des Lustgewinns.

Sexueller Missbrauch umfasst auch die kommerzielle und private Vermittlung von Tieren für sexuelle Handlungen, die Herstellung von Bildmaterialien für kommerzielle oder private Zwecke (Tierpornographie), die Gewöhnung und Konditionierung von Tieren an sexuelle Handlungen.


Seit 1969 kann in der BRD jeder seine sexuellen Neigungen und Bedürfnisse an einem Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Es geschieht hinter verschlossenen Wohnungstüren oder in Ställen. An geheimen Treffpunkten oder in freier Natur. Es geschieht am Pferd, am Schaf, es geschieht mit der Kuh, dem Huhn, der Katze und auch und ganz besonders geschieht es mit dem Hund.


Sowohl Rüden als auch Hündinnen sind diversen sexuellen Praktiken ausgesetzt. Bevorzugt werden aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen nicht kastrierte Tiere mittlerer und großer Rassen.

Die Bandbreite sexueller Handlungen sowie deren Häufigkeit richten sich ganz nach den Vorlieben und Möglichkeiten des Täters bzw. der Täterin. Dauerhafter und mehrmals in der Woche vollzogener Missbrauch eines oder mehrerer Hunde ist keine Seltenheit.


Es gibt Bauernhöfe, auf denen Tiere zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs gezüchtet, abgerichtet, `gewöhnt` und dann vermietet werden. Standartbelegung der Höfe sind: Hengste/Stuten/Kühe/Schweine/Hunde.
Die Mitglieder können Videoaufnahmen von ihren Aktivitäten anfertigen.


Es gibt für Anfänger Einführungskurse. Der Sex an Tieren kann alleine (passiv Modus) oder zusammen mit anderen (aktiv Modus) ausgelebt werden.
Es geschieht an den Tieren durch einen oder mehreren Tätern.



Das kann nicht sein, denken viele. Das ist nicht möglich. Nicht in der heutigen Zeit und schon gar nicht bei uns. Und weil es so absolut unglaublich ist, wird nicht dagegen aufbegehrt. Und weil es so unvorstellbar ekelerregend ist, wird jeglicher Folgegedanke daran möglichst weit weg geschoben.

Es kann nicht nur sein, es ist so. Sodomie oder der moderne Ausdruck Zoophilie (beides bedeutet: Geschlechtsverkehr mit Tieren) ist in Deutschland erlaubt und findet statt.

Und das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt erst da, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz : `Keine Strafe ohne Gesetz`, nicht geahndet werden.

Das deutsche Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen als nicht entziehbares Menschenrecht. Das Ausleben sexueller Bedürfnisse am Tier wird daher nicht strafrechtlich belangt. Tiere sind zu begehrten Sexual- und Lustobjekten geworden.

Die Zoophilie betrifft hierzulande ca. 3% der Bevölkerung. In der Öffentlichkeit ist Sex mit Tieren ein unangenehmes Tabuthema. Durch das Internet begünstigt, liegt die Dunkelziffer um ein vielfaches höher, vermuten Psychiater der Uni München.

Tausende von Mitgliedern tauschen in Internetforen ganz offen und unbehelligt ihre perversen Neigungen aus. Sie sind im Web hervorragend organisiert. Auf diversen Internetseiten gibt es Tipps und Anleitung für die Durchführung eines Verbrechens, das nach deutschem Recht keines ist. Wer sucht, der findet Tierbordelle und Tauschbörsen in denen Tiere gegen Geld für Einzel- und Gruppensexorgien angeboten werden.

Die wachsende Anhängerschaft der Zoophilisten bemüht sich mehr und mehr um die gesellschaftliche und gesetzliche Anerkennung ihrer sexuellen Orientierung.
Zoophilisten halten sich Tiere zum Zweck des Geschlechtsverkehrs.

Sie vermieten Tiere für sexuelle Praktiken. Die betroffenen Tiere erleiden starke oft lebenslange körperliche und seelische Verletzungen oder überleben den sexuellen Missbrauch nicht. Nach Schätzung von Sexualforschern kommen in Deutschland jährlich durch exzessiven Sex-Praktiken durch Menschen etwa 500.000 Tiere zu Tode. Tiere, die aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen anale und vaginale Penetrationen kaum überleben können, sterben und werden unbemerkt entsorgt. Dazu zählen besonders Katzen, kleine Hunde, Kleintiere und Geflügel.

Liegt bei größeren Tieren keine offensichtliche Verletzung im Genitalbereich vor, ist der Missbrauch auch durch den Tierarzt nur sehr schwer zu diagnostizieren.
In der Praxis werden für sexuelle Handlungen nicht nur eigene Tiere benutzt.
Studien des FBI ergaben: 80 % der Frauenmörder und Vergewaltiger hatten vor ihren Verbrechen oder parallel dazu Sex mit Tieren.

Es könnte nicht irrwitziger sein: Die Darstellung und Verbreitung von Tier pornographischem Material/Medien ist verboten - Alle sexuellen Übergriffe auf Tiere aber bleiben straffrei! Es ist erlaubt, Tiere zum Zweck sexueller Handlungen zu verkaufen, zu verleihen oder zu vermitteln. Und es ist ebenfalls gestattet, Tiere (meist schon als Welpe) so zu konditionieren, dass sie zoophile Praktiken mit sich geschehen lassen. Obwohl bekannt ist, dass die widernatürliche, sexuelle Fehlprägung auf den Menschen ausschließlich durch Zwang, Strafe und Abhängigkeit erreicht werden kann.

Tierschützer und Tierärzte fordern eine Gesetzesänderung !

Der Gesetzgeber muss sich endlich der Realität und seiner Verpflichtung für den seit 2002 im Grundgesetz verankerten ethischen Tierschutz stellen. Sexuelle Handlungen mit Tieren müssen als Missbrauch anerkannt, durch das Tierschutzgesetz verboten und mit Strafe belegt werden. Wir benötigen eine ganz klare Formulierung im Tierschutzgesetz, die jegliche sexuelle Handlungen an Tieren verbietet und auch jeglichen Besitz von Tier pornografischem Material.
Weiterhin dürfen Tiere weder für sexuelle Zwecke vermietet, noch verkauft  werden.

Sex mit Tieren ist krank und ekelhaft. Jeder, der Tiere liebt und achtet hat die Verpflichtung, nicht weg zu sehen, nicht weg zu hören und nicht stumm zu bleiben - egal wie beschämend und widerlich, wie unerträglich und ekelhaft die Vorstellung über Sodomie/Zoophilie auch ist. Denn unzählige Tiere mussten und müssen in unserem Land ertragen, über was viele peinlich berührt nicht reden wollen.

Es ist an der Zeit, die Opfer vor den Tätern zu schützen.

"Wegsehen ist zu einfach. Hinsehen schwer zu ertragen.
Aber wegsehen und zu sagen: `Ich kann das nicht sehen` und weitermachen wie bisher, das ist verwerflich."

Quellenangaben:

www.tierleid.org

http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/

http://www.animal-learn.de/index.php/rosie.html

www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de

Dies ist der Link zur Unterschriftenliste:

http://www.tierleid.org/mediapool/119/1196586/data/U-Liste_Zoophilie.pdf

Die Petition   m u s s   ausgedruckt und auf Papier eingereicht werden.

Fotos unter:
http://tierleid.org/fotos-warnung.html

Fotos:  www.tierleid.org

Suchen

Wir sind ab jetzt auf FACEBOOK vertreten

Der Verein "Stray - einsame Vierbeiner e.V." wird auf facebook ausschließlich durch diese offizielle Seite vertreten.
Link zu Facebook

Wenn Sie unsere Schützlinge über Facebook unterstützen möchten, dann bitte hierüber. Alle anderen Facebook-Seiten sind private Seiten...

weiterlesen

Spenden

Hier können Sie direkt für unsere Notfellchen spenden.

 

 PayPal Logo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

smoost