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Was bringt die bevorstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes?

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Welttierschutztag am 4. Oktober:
Was bringt die bevorstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes?
 

 


Seit 10 Jahren hat Deutschland den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Tierschützer stellen in Anbetracht der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes die Frage, ob dieses Gesetz in der Lage ist, Tiere wirklich zu schützen. Am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 befasst sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Fragen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes.
TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) kritisieren an der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes unter anderem die geplante neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland. In der Konsequenz würde der ethisch motivierte Auslandstierschutz dem gewerblichen Handel mit Tieren gleichgesetzt. Dagegen regt sich seit geraumer Zeit Widerstand seitens Tierschützer und Tierschutzorganisationen. Die Novellierung hätte fatale Folgen für alle Tierheime, Tierschutzorganisationen und Tierschutzvereine.  "Kommt es zur Verabschiedung des Entwurfs, würde das eine Gleichstellung des seriösen Tierschutzes mit unseriösen Hundehändlern bedeuten.“ so Philip McCreight von TASSO.

"Solange Hunde auf den Straßen Süd- und Osteuropas ein erbarmungswürdiges Leben führen, staatlich bestellte Hundefänger Jagd auf sie machen und die gefangenen Tiere unter entsetzlichen Bedingungen in Auffangstationen verenden, werden wir diesen Tieren zur Seite stehen", sagt die Vorsitzende des bmt, Petra Zipp.

Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere hat TASSO schon vor Jahren die Kampagne "Wühltischwelpen – Nein Danke" gestartet und über 50.000 Unterschriften an Bundesministerin Ilse Aigner überreicht. Bisher offensichtlich umsonst. Der Anhörung am 17. Oktober wird sowohl der bmt als auch TASSO beiwohnen.

 
 

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